Kompositionswettbewerb für ein Konzert für Violine und Orchester

English version

Internationale Ausschreibung

für einen

Kompositionswettbewerb

zur Schaffung eines

Konzerts für Violine und Orchester

 

Alban Berg hat sein Violinkonzert im Jahre 1935, sohin vor rund 90 Jahren komponiert. Angesichts dieses herannahenden Jubiläums schreibt die Alban Berg Stiftung in Erfüllung ihres Stiftungszwecks einen Kompositionswettbewerb zu folgenden Bedingungen aus:

 

Das Werk:
Als Konzert für Violine und Orchester soll die äußere Form des neu zu schaffenden Werkes Bezug auf das Violinkonzert von Alban Berg haben, insbesondere auch dadurch, dass die Besetzung des Orchesters ähnlich und keinesfalls größer ist. Die Aufführungsdauer soll maximal 25 Minuten betragen. Gewünscht, aber nicht Bedingung, ist, dass die Komponistin oder der Komponist das Werk in einen emotionalen persönlichen Zusammenhang zu sich stellt. Das Werk darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht publiziert oder öffentlich aufgeführt worden sein. Ab der Einreichung und bis zur Bekanntgabe der Entscheidung der Jury bedarf jede Veröffentlichung, Aufführung, Verwendung oder Einreichung des Werkes bei anderen Wettbewerben der Zustimmung durch die Stiftung.


Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten, die nach dem 31. Dezember 1995 geboren sind.


Einreichungsbedingungen und Frist:
Die Partitur des Werkes ist mit vollem Namen, unter Angabe des Wohnsitzes, der Post- und der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer, samt einem Lebenslauf, der Kopie eines gültigen Lichtbildausweises und der Erklärung gemäß Formblatt, die Ausschreibungsbedingungen vollinhaltlich anzuerkennen, an die Stiftung so rechtzeitig zu senden, dass die vollständigen Unterlagen spätestens am 15. Dezember 2024 in einem verschlossenen, mit dem Kennwort „Violinkonzert 2025“ versehenen Umschlag am Sitz der Stiftung in 1130 Wien, Trauttmansdorffgasse 27 eingelangt sind. Zugleich sind sämtliche Unterlagen auch digital auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben oder elektronisch mit demselben Betreff an office@albanbergstiftung.at zu senden. Die digitale Fassung der Partitur wird an die Jury weitergereicht und darf daher keine persönlichen Daten enthalten, sodass sicherzustellen ist, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Komponistin oder den Komponisten durch Metadaten oder sonstige verborgene Daten möglich sind.


Prämierung:
Als Preisgeld für das zu prämierende Werk wird ein Betrag in der Höhe von EUR 20.000.— ausgelobt. Der Betrag wird zur Hälfte unmittelbar nach Veröffentlichung der Prämierung und zur anderen Hälfte bei Übergabe des Aufführungsmaterials ausbezahlt. Die Uraufführung des prämierten Werkes wird voraussichtlich im Herbst 2025, jedenfalls in der Saison 2024/2025 im Rahmen eines Konzertes des Webern Symphonie Orchesters der mdw-Universität für Musik und darstellende Kunst Wien im großen Musikvereinssaal in Wien erfolgen. Die Komponistin oder der Komponist hat von allen Entgelten, die sie oder er für das prämierte Werk nach Ablauf von drei Jahren nach der Uraufführung von dritter Seite erhalten wird, einen Anteil von 15 % an die Stiftung abzutreten. Die Komponistin oder der Komponist des prämierten Werkes hat das vollständige Aufführungsmaterial auf eigene Kosten herstellen zu lassen und spätestens fünf Monate vor dem Uraufführungstermin zu übergeben bzw. in digitaler Form zu übermitteln. Im Rahmen einer Kooperation mit der Alban Berg Stiftung stellt die Universal Edition AG, Wien ein kostenfreies Jahresabonnement für das Publishing Tool scodo im Wert von EUR 300,- zur Verfügung, mit dem das prämierte Werk publiziert werden kann (bitte um Beachtung der Guidelines).


Jury:
Die eingereichten Werke werden einer von der Stiftung berufenen, aus mindestens drei Personen bestehenden internationalen Jury vorgelegt, die es auch auf die Eignung für die Aufnahme in den üblichen Konzertbetrieb zu beurteilen hat. Die Jury entscheidet weisungsfrei und unabhängig über die Verleihung des Preises und ist berechtigt, von der Verleihung eines Preises Abstand zu nehmen oder ihn zu teilen. Der Anspruch auf die Uraufführung besteht nur dann, wenn ein einziger Preis verliehen wird. Die Jury muss ihre Entscheidung den einreichenden Komponistinnen oder den einreichenden Komponisten gegenüber nicht begründen.


Nebenbedingungen:
Allfällige Steuern, die auf das Preisgeld zu entrichten sind, hat die Komponistin oder der Komponist selbst zu tragen. Eingereichte Werke werden nur auf Aufforderung der Komponistin oder des Komponisten herausgegeben oder zurückgesandt. Die Stiftung übernimmt keinerlei Aufbewahrungspflicht für Werke und Unterlagen, die sechs Monate nach Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses nicht zurückgefordert worden sind.


Formblatt für die abzugebende Erklärung


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Wien, im Februar 2024
Alban Berg Stiftung

  • |
  • Impressum und Datenschutz
  • Login
  •